Würden Sie gern an der Fahrlehrerausbildung mitwirken ?
Mit dem Fahrlehrerrecht wurden seit dem 01.01.1999 auch die Bestimmungen für die Fahrlehrerausbildung geändert.
Neben der Aufwertung der Pädagogik- Ausbildung ist z.B. auch das
- “Praktikum an einer Ausbildungsfahrschule”
hinzugekommen.
Ziel dieser Neuerungen ist eine praxisgerechtere und umfassendere Ausbildung der künftigen Fahrlehrer, die sich übrigens inzwischen schon vielfach bewährt hat.
Häufig wohnen auch in der Nähe von Ihrer Fahrschule Fahrlehreranwärter von uns, die sich gerade in der Ausbildung befinden.
Somit besteht für Sie die Chance, als Ausbildungsfahrlehrer tätig zu werden, bzw. Ihre Fahrschule zur Ausbildungsfahrschule weiter zu qualifizieren.
Durch die Teilnahme an einem 3tägigen Seminar
- Ausbildungsfahrlehrer
schaffen Sie die Voraussetzungen, um einen Fahrlehrer im Praktikum ausbilden zu dürfen. *
* Vorausetzung ist allerdings noch die Zulassung Ihrer Fahrschule als
Ausbildungsfahrschule
