“Lebenslanges Lernen” -

 

- ein bekanntes Thema der Fahrschulausbildung.

 

                     Für Fahrlehrer gilt dies selbstverständlich auch.

 

Sowohl die rechtlichen Bestimmungen, als auch die Technik ändern sich heute so oft, dass ein Fahrlehrer sich die Zeit zu einer “individuellen Auffrischung” kaum nehmen kann.
Wir empfehlen deshalb dem verantwortungsbewussten Fahrlehrer auch weiterhin pro Jahr 3 Tage für seine Fortbildung einzuplanen.

 

 

 

Das Fahrlehrer-Gesetz schreibt im § 33a  vor:

( 1 )  Jeder Fahrlehrer hat alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen

allgemeinen Fortbildungslehrgang teilzunehmen.

 

( 2 )  Ist er Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 31 Abs. 1, so hat er außerdem binnen zwei Jahren nach Erlaubniserteilung und sodann bis zum Ablauf des vierten auf das Ende der vorhergehenden Frist folgenden Jahres wiederkehrend an einem entsprechenden zusätzlichen 3tägigen programmspezifischen Fortbildungslehrgang...

teilzunehmen.

 

 

!!! es ist auch möglich, pro Jahr nur 1 oder 2 Tage Fortbildung zu besuchen, dann erhöht sich aber die Gsamtdauer der Fortbildung auf 4 Tage in 4 Jahren

 

 

Fortbildungsseminare gibt es sowohl für Fahrlehrer als auch für Seminarleiter