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Voraussetzungen: |
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Dann könnte der Fahrlehrerberuf auch Ihr Traumberuf
werden...
* als gleichwertig zählen:
- allg. oder fachgeb. Hochschulreife, Fachhochschulreife, Fachschulreife,
- Abschluss der 2jährigen Handelsschule,
- 1jährigen höheren Handelsschule nach Realschulabschluss,
- Erwerb der Befähigung für den mittleren öffentlichen Dienst,
- der entsprechenden Befähigung bei der Bundeswehr
(Unteroffizier, Maat)
Der Weg zum Fahrlehrer bzw. zur Fahrlehrerin ist relativ kurz.
Bereits nach einer Gesamtausbildung von 10 Monaten Dauer kann man die Fahrlehrerprüfung ablegen. Wer sie besteht, ist Fahrlehrer der Klasse BE.
Die Ausbildung und die Prüfungen sind aber nicht einfach.
Nur wer bereit ist, intensiv mitzuarbeiten und fleißig zu lernen,
wird Erfolg haben.
