Seminarerlaubnis für ASF und / oder ASP

 

Es ist die Teilnahme an einem 8tägigen Einweisungsseminar vorgeschrieben.

 

                Lohnt sich diese zusätzliche Qualifikation überhaupt ? 

 

Sicher, denn das Straßenverkehrsgesetz sieht eine Teilnahmepflicht am ASF- Seminar vor, sobald in der Probezeit durch den Fahranfänger ein Verstoß nach Tabelle A be- gangen wurde. Auch nach der Probezeit wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar schon bei Erreichen von 14 Punkten angeordnet.

Dadurch werden sowohl die ASP- als auch die ASF- Kurse für uns Fahrlehrer immer interessant bleiben.

 

 

Unser Tipp:
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen: 3 Jahre hauptberufliche Ausbildung von Fahrschülern der Klassen A + B in Theorie u. Praxis, empfehlen wir Ihnen, nutzen Sie die Gelegenheit und erwerben Sie die Berechtigung zur Durchführung von  Aufbaukursen für ASF und ASP

 

Wer bereits ASF-Moderator ist, braucht nur den 4- tägigen programmspezifischen Kurs ASP besuchen, um Seminarleiter für die beiden Kursarten zu sein.

 

Fortbildung:
Neben der allgemeinen Fortbildung für Fahrlehrer ist für die Fortbildung der Seminarleiter folgendes festgelegt:


 1. Fortbildung innerhalb von 2 Jahren nach Ende des Seminarleiterkurses
 2. und jede weitere Fortbildungen innerhalb von jeweils 4 Jahren

 

 nach Ende der letzten Fortbildung.