Fortbildung
Jeder Fahrlehrer muss sich gemäß § 53 Fahrlehrergesetz einer regelmäßigen Fortbildung unterziehen.
Diese besteht aus:
- Einer allgemeinen Fortbildung. Alle 4 Jahre 3 Tage am Stück. Auch ein Splitten ist zulässig. Dann muss man allerdings 4 Tage in Summe besuchen. Bei dieser Fortbildung geht es im Wesentlichen um entsprechende Neuerungen im Recht, in der Pädagogik und in der Technik
- Einer besonderen Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer. Diese müssen alle 4 Jahre einen Tag besuchen.
- Einer besonderen Fortbildung für Seminarleiter ASF. Diese müssen alle 2 Jahre eine Tag Fortbildung besuchen.
- Einer besonderen Fortbildung für Seminarleiter FES. Diese müssen ebenfalls alle 2 Jahre einen Tag Fortbildung besuchen.
Wählt man die viertägige Fortbildung, kann man sich in diesem Vierjahreszeitraum den Tag der Ausbildungsfahrlehrerfortbildung anrechnen lassen. Außerdem kann man sich einen Tag der ASF oder FES Fortbildung anrechnen lassen. Damit lässt sich die allgemeine Fortbildung auf 2 Tage reduzieren.
Als Themen stehen derzeit bei uns auf dem Plan:
Recht im Straßenverkehr
- Neuigkeiten im Fahrerlaubnisrecht
- Änderungen im Fahrlehrerrecht ab 2018
Effektive Wissensvermittlung im Unterricht
- Spielerisches Lernen: Kinderei oder zielführende Methode?
- inhomogene Schülergruppen, Tipps zum Lernen
Theorieunterricht als Chance im Wettbewerb
- Ideen und Erfahrungen in der Praxis
- effektiver Einsatz von aktuellen Unterrichtsmedien
- denken mit dem Stift
Technik heute und in der Zukunft
- Alternative Antriebsarten
- Autonomes Fahren (in der Fahrschule)
Unser Angebot an Sie:
Fortbildung § 53 Absatz 1 eintägig: 250€
dreitägig: 450€
Fortbildung Motorrad dreitägig: 690€ (inklusive Übernachtung und Halbpension)
AFL Fortbildung eintägig: 250€
ASF oder FES Fortbildung eintägig: 250€