Fahrlehrerprüfung

Die Fahrlehrerprüfung besteht aus 4 Teilen:

Dabei werden die ersten beiden Prüfungen nach etwa 8 Monaten, die anderen beiden Prüfungen frühestens nach weiteren 4 Monaten abgenommen.

in der Fahrpraktischen Prüfung  zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind einen PKW – zeitweise mit Anhänger – vorschriftsmäßig, sicher, gewandt und umweltschonend durch die Straßen Karlsruhes fahren können. Begleitet werden Sie hierbei von einem Fahrlehrer und einem Sachverständigen.

in der schriftlichen Fachkundeprüfung bearbeiten Sie in 5 Stunden 5 Themen. Einige Zeit später dürfen Sie im mündlichen Teil in etwa 30 Minuten den 4 Prüfern (Fahrlehrer, Jurist, Pädagoge, Sachverständiger) Rede und Antwort stehen.

Nach dem bestehen der beiden Prüfungen erhalten Sie die Anwärterbefugnis. Jetzt dürfen Sie unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers Fahrschüler ausbilden.

Nach dem mindestens 4 monatigen Praktikum darf man in 2 Lehrproben beweisen was man in Sachen Ausbilden so drauf hat

in der theoretischen Lehrprobe zeigt man in  45 Minuten wie man Fahrschülern Unterricht erteilt.

in der praktischen Lehrprobe führt man eine Fahrstunde durch.

Beide Prüfungen werden in der eigenen Ausbildungsfahrschule, vor den eigenen Fahrschülern abgehalten. Beobachtet und bewertet wird man dabei von einem Fahrlehrer und einem Pädagogen.

Nach dem Bestehen dieser beiden Abschnitte erhält man die Fahrlehrerlaubnis erteilt. Jetzt ist man „richtiger“ Fahrlehrer.